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information & recht

Dipl.-Ing. Alexander Ristic

Internationaler Länderexperte

ÜBER DAS RECHT DES FRIEDENS

Das Völkerrecht

Große Dokumente der Menschheit:

Fotos: ©

pixabay.com

28 | SEPTEMBER 2015

D

as Völkerrecht ist ein Sammel-

begriff für alle Rechtsnormen,

die das Verhältnis der Staaten

untereinander und die Bezie-

hungen zwischen den einzelnen Staaten

und den internationalen Organisationen

regeln. Im Gegensatz zum Recht kann

das Völkerrecht nicht von einer zentralen

Gewalt durchgesetzt werden, sondern

ist von der Anerkennung der jeweiligen

Staaten abhängig.

WAS IST DER NUTZEN

DES VÖLKERRECHTS?

Ohne Völkerrecht gäbe

es Chaos. Das Völker-

recht setzt einen Rah-

men, der auf Staaten

als Hauptakteure im

internationalen Rechts-

system basiert. Es de-

finiert ihre rechtlichen

Verantwortlichkeiten

beim Handeln unterei-

nander und - innerhalb

der jeweiligen Staats-

grenzen - gegenüber

Einzelpersonen.

Sein Kompetenzbereich

umfasst unter anderem

Menschenrechte, Ab-

rüstung, internationale

Kriminalität, Flücht-

lingsfragen, Migration,

Staatsangehörigkeits-

probleme, Behandlung

von Gefangenen,

Anwendung von Gewalt und Kriegsfüh-

rung.

WIE ES BEGANN….

Der legitime Vater des Völkerrechts und

auch der Wissenschaft vom Völkerrecht

ist der holländische Universalgelehrte,

Theologe, Jurist und Staatsmann Huigh

de Groot (deutsch: Hugo Grotius).

Als Emigrant in Paris, wo er von einer

kleinen Pension König Ludwigs XIII.

lebte, schrieb er in den Jahren 1623

und 1624 in lateinischer Sprache sein

umfangreiches völkerrechtliches Werk

„Über das Recht des Krieges und des

Friedens“ (De iure belli ac pacis). Im

Frühjahr 1625 ist es in Buchform in Paris

erschienen. Den Anlass zur Veröffentli-

chung bildeten die Spannungen zwi-

schen Portugal und der niederländischen

Vereinigten Ostindischen Compagnie,

die mit der Parole „Freiheit der Meere“

das Recht der Niederländer auf freie

Schifffahrt und ungehinderten Handel

mit Ostindien forderte. Sein Ziel war es,

den Krieg und die Kriege grundsätzlich

zu verhindern, indem er Grundsätze

für das Völkerrecht aus dem allgemein

verbindlichen Naturrecht ableitete. Er

war der Erste der den Ausdruck „Völker-

recht“ (ius gentium) prägte, was soviel

heißt: es ist eine naturrechtliche For-

derung, dass die Völker im Schutze des

Rechtes leben dürfen und leben sollten.

Huigh de Groot, geboren 1583 in Delft,

gestorben 1645 auf einer Reise von

Schweden nach Paris, stammte aus einer

berühmten Juristenfamilie.