information & recht
Dipl.-Ing. Alexander Ristic
Internationaler Länderexperte
ÜBER DAS RECHT DES FRIEDENS
Das Völkerrecht
Große Dokumente der Menschheit:
Fotos: ©
pixabay.com28 | SEPTEMBER 2015
D
as Völkerrecht ist ein Sammel-
begriff für alle Rechtsnormen,
die das Verhältnis der Staaten
untereinander und die Bezie-
hungen zwischen den einzelnen Staaten
und den internationalen Organisationen
regeln. Im Gegensatz zum Recht kann
das Völkerrecht nicht von einer zentralen
Gewalt durchgesetzt werden, sondern
ist von der Anerkennung der jeweiligen
Staaten abhängig.
WAS IST DER NUTZEN
DES VÖLKERRECHTS?
Ohne Völkerrecht gäbe
es Chaos. Das Völker-
recht setzt einen Rah-
men, der auf Staaten
als Hauptakteure im
internationalen Rechts-
system basiert. Es de-
finiert ihre rechtlichen
Verantwortlichkeiten
beim Handeln unterei-
nander und - innerhalb
der jeweiligen Staats-
grenzen - gegenüber
Einzelpersonen.
Sein Kompetenzbereich
umfasst unter anderem
Menschenrechte, Ab-
rüstung, internationale
Kriminalität, Flücht-
lingsfragen, Migration,
Staatsangehörigkeits-
probleme, Behandlung
von Gefangenen,
Anwendung von Gewalt und Kriegsfüh-
rung.
WIE ES BEGANN….
Der legitime Vater des Völkerrechts und
auch der Wissenschaft vom Völkerrecht
ist der holländische Universalgelehrte,
Theologe, Jurist und Staatsmann Huigh
de Groot (deutsch: Hugo Grotius).
Als Emigrant in Paris, wo er von einer
kleinen Pension König Ludwigs XIII.
lebte, schrieb er in den Jahren 1623
und 1624 in lateinischer Sprache sein
umfangreiches völkerrechtliches Werk
„Über das Recht des Krieges und des
Friedens“ (De iure belli ac pacis). Im
Frühjahr 1625 ist es in Buchform in Paris
erschienen. Den Anlass zur Veröffentli-
chung bildeten die Spannungen zwi-
schen Portugal und der niederländischen
Vereinigten Ostindischen Compagnie,
die mit der Parole „Freiheit der Meere“
das Recht der Niederländer auf freie
Schifffahrt und ungehinderten Handel
mit Ostindien forderte. Sein Ziel war es,
den Krieg und die Kriege grundsätzlich
zu verhindern, indem er Grundsätze
für das Völkerrecht aus dem allgemein
verbindlichen Naturrecht ableitete. Er
war der Erste der den Ausdruck „Völker-
recht“ (ius gentium) prägte, was soviel
heißt: es ist eine naturrechtliche For-
derung, dass die Völker im Schutze des
Rechtes leben dürfen und leben sollten.
Huigh de Groot, geboren 1583 in Delft,
gestorben 1645 auf einer Reise von
Schweden nach Paris, stammte aus einer
berühmten Juristenfamilie.